ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemein

Die in Folge angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Teil aller Verträge, Angebote und Aufträge mit der

Weboffice IT-Service und Marketing GmbH & Co KG
Leopold Figl Straße 1 / Top 380
A-8430 LEIBNITZ
Telefon: +43 (0) 5 / 9899-0

Im folgenden Weboffice genannt

Mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Alle von Weboffice erstellten Angebote sind unverbindlich und freibleibend.  Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche von Drittanbietern stammen, die im Zusammenhang mit den von Weboffice getätigten Leistungen stehen, sind nicht Bestandteil des Vertrages. Abwandlungen bzw. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen benötigen einer expliziten schriftlichen Bestätigung und Zustimmung beider Vertragsparteien.

Der Auftrag kann nur schriftlich durch die Unterzeichnung des Projektvertrages, der alle Vertragsbedingungen sowie ein Grobkonzept enthält, durch beide Parteien, angenommen werden. Ohne eine schriftliche Annahme von einer der beiden Parteien gilt der Auftrag als nicht angenommen. Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf alle Leistungen, die im Rahmen des Auftrages, von Weboffice getätigt werden.

Zusätzliche Leistungen die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert verrechnet.

Urheberrechte

Alle von Weboffice erstellten Inhalte, Grafiken, Programme sowie Konzeptionen und Module sind Eigentum der Weboffice und somit urheberrechtlich geschützt und dürfen daher weder verändert, kopiert, weitergegeben, noch veräußert werden. Eine Verwendung dieser Daten bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung durch Weboffice. Dies gilt jedoch nicht für projektbezogene Inhalte, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Diese bleiben auch nach einer Überarbeitung im Sinne des Projektes Eigentum des Auftraggebers. Im Übrigen gelten die Regelungen der Gesetze der Republik Österreich.

Pflichten des Auftraggebers

Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte haben sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen. Der Auftraggeber bestätigt, dass er für alle Materialen die erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung und/oder Verwertung hat. Sollten Inhalte diesen Bestimmungen widersprechen, so werden diese von Weboffice nicht publiziert. Die Beurteilung der Inhalte obliegt Weboffice. Sollten Inhalte nicht veröffentlicht werden, so verpflichtet sich Weboffice dies dem Auftraggeber mitzuteilen. Des Weiteren ist der Auftraggeber dazu verpflichtet alle im Rahmen des Projektes benötigten Unterlagen und Informationen so schnell als möglich zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht termingerecht erfolgen, so ist Weboffice nicht für eine verspätete Lieferung zu verantworten.

Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich Rechnungen von Weboffice sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Als maximales Zahlungsziel gelten netto 7 Tagen nach Auftrags- oder Rechnungsabschluss als vereinbart, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf das angegebene Konto des Auftragnehmers oder durch Barzahlung zu erfüllen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Skontovereinbarung und andere Zahlungsziele bedürfen der Schriftform!

Bei Zahlungsverzug ist Weboffice berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 12 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen. Für jede Mahnung wird eine Kostenpauschale in Höhe von € 25,- erhoben. Weboffice ist bei anhaltendem Verzug berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und dem Auftraggeber die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen und einen eventuellen Schadenersatz geltend zu machen. Die Auflösung von Verträgen im gegenseitigen Einvernehmen bleibt hiervon unberührt. Wenn im Rahmen des Vertrages Leistungen bei und von Drittanbietern erbracht worden sind, so behält sich Weboffice vor, diese Anbieter über den Verzug zu informieren.

Leistungsumfang des Auftragnehmers

Der Umfang der vom Auftragnehmer im Einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Pflichtenheft (sofern vorhanden) und diesen Vertragsbedingungen.

Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.

Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig, insbesondere wenn er seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Auftragnehmers nicht nachkommt, kann der Auftragnehmer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. Die dabei anfallenden Kosten (Abbau, Transport) trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers- abzüglich angemessener Verwertungskosten- angerechnet.

Verantwortung und Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung vom Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Auftragnehmer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Auftragnehmer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

Für alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte ist dieser auch nach der Veröffentlichung verantwortlich. Des Weiteren haftet Weboffice in keiner Weise für zivilrechtliche Forderungen, Schadenersatzansprüche oder anderer Ansprüche Dritter, die in der Verbindung von der Veröffentlichung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte stehen. Dies gilt insbesondere für Verletzung von Copyright, Ehrverletzungen und Beleidigungen. Ebenso ist Weboffice nicht für strafrechtliche Folgen zu verantworten. Für alle Leistungen, die von Dritten getätigt werden, besteht für Weboffice keine Haftung. Des Weiteren ist Weboffice nicht für Schäden und Datenverluste jeglicher Art die im Rahmen des Projektes sowie nach Projektabschluss auftreten zu verantworten.

Datenschutz

Der Auftraggeber stellt Weboffice von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Weboffice ist nicht für die Datensicherung der bei Drittanbietern gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten an Drittanbieter übermittelt werden, stellt Weboffice dem Auftraggeber auf ausdrücklichen Wunsch Sicherheitskopien zur Verfügung. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden von Weboffice selbstverständlich strikt vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben, es sei denn, übergeordnete Bestimmungen und Gesetze zwingen Weboffice hierzu.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit ist bei Projekten Gegenstand detaillierter Vereinbarung. Projektbezogene Verträge verlängern sich in der Regel nicht automatisch und enden am vereinbarten Stichtag. Bei langfristigen Verträgen werden Kündigungsfristen gesondert, jedoch zwingend vereinbart. Sollte vor Ablauf der regulären Laufzeit der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner gekündigt werden, so verlängert sich die Vertragslaufzeit stillschweigend um die Erstvertragsdauer. Kündigung ist jeweils bis 40 Tage vor Vertragsende möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Zur Wahrung der Frist genügt das Datum des Poststempels bzw. das Datum des Telefax – oder Emaileingangs.

Stornogebühr

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Martin GALLER möglich. Ist Martin GALLER mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des noch nicht abgerechneten Aufragwertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Auftragnehmers.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen und des Vertrages als solchem davon unberührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem intendierten Zweck am besten entsprechen.

Leibnitz, am 19.07.2020

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